Hallo Rudi,
Es ist aber hinlänglich bekannt, dass ca. 33 µS/cm 1° GH ausmachen.
Das ist nicht zwangsläufig so, wie folgendes Beispiel verdeutlicht:
Mein Leitungswasser hat eine Leitfähigkeit von 940 µS/cm/25 Grad, eine GH von 22 und eine KH von 18 (mit Tropftest ermittelt).
Lasse ich dieses Wasser über einen schwach-sauren Kationentauscher laufen (der ja nur die Karbonate in CO² umwandelt), so erhalte ich ein Wasser mit GH 4 (besser: Nichtkarbonathärte 4) und KH 0.
Der Leitwert ist allerdings 306 µS/cm/25 Grad.
Würde 1 GH einem Leitwert von 33 µS/cm entsprechen, hätte das Wasser ein Leitfähigkeit von 132 µS/cm.
Was macht dann die restlichen 174 µS/cm aus? Natürlich, Chloride, Kalium, Natrium und Ortho-Phosphat.
Diese Stoffe sind mit keinem Tropftest erfassbar, die Härtemessung ist eben nicht alles.
Hallo Dieter,
genau darum geht’s mir.
Dass ein Leitwertmesser nicht das Allheilmittel ist um
damit Wasserwerte zu bestimmen, beweist deine Aufzählung. Wenn ich sage, dass
von ca. 33 µS/cm ausgegangen werden kann, bezog sich auf ein Osmosewasser von
98 %iger Reinheit und bei einer Aufhärtung von 1° dH. Man kann aber nicht einen
Vergleich mit eingelaufenen Aquarienwässern anstellen. Da verschiebt sich
natürlich die Faustregel und ist nicht mehrt anwendbar.
Nun geht es mir gar nicht um irgendwelche rechnerischen Beweise, sondern um den vermeintlichen Nachweis einer
Notwendigkeit des LWM bei banalen Härte- bzw. Wertebestimmungen.